Am Samstagnachmittag (16.11./14 Uhr) empfängt Viktoria Aschaffenburg am 20. Spieltag die Mannschaft der SpVgg Ansbach
Für die Partie gelten folgende Orga-Hinweise:
Wir weisen unsere Zuschauer dringend darauf hin, ihre Karten möglichst über unseren Onlineshop (Link: https://onlineshop.sva01.de/shop) zu erwerben. Neben der Bezahlung via PayPal ist auch die Sofortüberweisung möglich.
An der Kasse 4 findet ab 13 Uhr nur der Tageskartenverkauf statt (beidseitig besetzt). Die Eingänge an den Kassen 1,7 (Gäste) und 10 sind als Einlass geöffnet, dort sind aber KEINE Tageskarten erhältlich. Kasse 6 bleibt geschlossen.
Der stationäre Vorverkauf für diese Begegnung findet diesmal ausnahmsweise am MITTWOCH, 13.11.2024, in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Geschäftsstelle des SVA (Kleine Schönbuschallee 92) statt.
Der Einlass erfolgt ab 13.00 Uhr an den geöffneten Kassen. Spielbeginn ist um 14 Uhr.
Der Fanshop des SVA ist in der Zeit von 13Uhr bis 30 Minuten nach Spielende besetzt. Dort ist EC-Kartenzahlung als auch Barzahlung möglich.
Der Hauptimbiss (gegenüber VIP-Zelt) ist in der Zeit von 13 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, hier haben Besucher im Biergarten auch nach Spielende noch die Möglichkeit, zu verweilen. Der Stehplatzimbiss ist von 13 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Der Imbiss Kasse 2 ist bis 16.00 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass keine Kartenzahlung möglich ist. Ab sofort bietet der Hauptimbiss folgendes neues Angebot: Currywurst mit Röstzwiebeln vor Spielbeginn (13 bis 14 Uhr).
Für unsere VIP-Gäste gilt ab dieser Saison folgender Hinweis: Zwei Stunden nach Abpfiff der Partie wird das VIP-Zelt im Stadion geschlossen!
Betreten des Innenraums: Das Übersteigen der Abtrennungen zum Spielfeld und das Öffnen von Fluchttoren ist zu jeder Zeit strengstens untersagt.
Personenkontrollen: Bitte bereiten Sie sich auf Personenkontrollen vor und bringen die notwendige Zeit und Geduld mit. Um die Wartezeiten zu verkürzen wird Stadionbesuchern ausdrücklich empfohlen, auf Taschen oder Rucksäcke zu verzichten.
Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und oder Pyrotechnik ist strengstens untersagt.
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft, das Privatpersonen erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Zudem ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften für Erwachsene gestattet. Dennoch bleibt Cannabis auf dem Fußballplatz weiterhin strikt verboten, wie es das Gesetz klar vorschreibt.
Durch das neue Gesetz werden bestimmte Bereiche darüber hinaus als Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist jeglicher Cannabiskonsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet, wie das Bundesgesundheitsministerium betont. Personen unter 18 Jahren sollen nicht mit dem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Kontakt kommen, weder direkt noch indirekt.
Das Gesetz verbietet beispielsweise den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet.
Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung.
Das Spiel wird pünktlich angepfiffen werden. Auf verspätete Zuschauer kann keine Rücksicht genommen werden.
Rettungswege: Die auf den Steh- und Sitztribünen eingezeichneten Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
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Stand: 11. November 2024 / Autorin und Redaktion: Melanie Grün-Schmidt
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