Am Samstag (23.08./ 14.00 Uhr) empfängt Viktoria Aschaffenburg am fünften Spieltag den Aufsteiger FC Memmingen.
Für die Partie gelten folgende Orga-Hinweise:
Wir weisen unsere Zuschauer dringend darauf hin, ihre Karten möglichst über unseren Onlineshop (Link: https://onlineshop.sva01.de/shop) zu erwerben. Neben der Bezahlung via PayPal ist auch die Sofortüberweisung möglich.
An der Kasse 4 findet ab 12.45 Uhr nur der Tageskartenverkauf statt (beidseitig besetzt). Die Eingänge an den Kassen 1 und 10 sind als Einlass geöffnet, dort sind aber KEINE Tageskarten erhältlich.
Der Einlass erfolgt ab 13.00 Uhr an den geöffneten Kassen. Spielbeginn ist um 14 Uhr.
Der Fanshop des SVA ist in der Zeit von 13 Uhr bis 30 Minuten nach Spielende besetzt.
Die Kioske sind geöffnet. Bitte beachten Sie die Tatsache, dass Kartenzahlung an den Kiosken nicht möglich ist. Der SVA hat sich in Zusammenarbeit mit dem Stadioncaterer Sven Wahl / Schlemmerberg dazu entschlossen, die Abläufe im Bereich des Caterings zu ändern. In der Saison 2025/26 wird mit einem Bon-System gearbeitet. Die Stände, in dem die Bons für Getränke und Essen VORAB geholt werden müssen, sind zum einen an Kasse 3 im Stehplatzbereich sowie zum anderen an Kasse 12 im Sitzplatzbereich zu finden. Die erworbenen Bons können dann an allen Imbissen und Kiosken im Stadionbereich eingelöst werden. Neu ist ebenfalls ein zusätzlicher Verkaufsstand hinter der Haupttribüne sowie die Möglichkeit des Erwerbs von Becherträgern für jeweils sechs Getränke.
Für unsere VIP-Gäste gilt: Zwei Stunden nach Abpfiff der Partie wird das VIP-Zelt im Stadion geschlossen!
Betreten des Innenraums: Das Übersteigen der Abtrennungen zum Spielfeld und das Öffnen von Fluchttoren ist zu jeder Zeit strengstens untersagt.
Personenkontrollen: Bitte bereiten Sie sich auf Personenkontrollen vor und bringen die notwendige Zeit und Geduld mit. Um die Wartezeiten zu verkürzen wird Stadionbesuchern ausdrücklich empfohlen, auf Taschen oder Rucksäcke zu verzichten.
Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und oder Pyrotechnik ist strengstens untersagt.
Cannabis-Verbot: Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Dennoch bleibt Cannabis auf dem Fußballplatz weiterhin strikt verboten, wie es das Gesetz klar vorschreibt. In dem Gesetz werden Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist jeglicher Cannabiskonsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet.
Das Gesetz verbietet beispielsweise den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet.
Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung.
Das Spiel wird pünktlich angepfiffen werden. Auf verspätete Zuschauer kann keine Rücksicht genommen werden.
Rettungswege: Die auf den Steh- und Sitztribünen eingezeichneten Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
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Stand: 19. August 2025 / Autorin und Redaktion: Melanie Grün-Schmidt
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