Viktoria News
Cannabisverbot im Stadion!
02. Mai 2024

Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Es erlaubt Privatpersonen, bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Dazu ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften für Erwachsene gestattet. Cannabis bleibt aber auf Fussballplätzen und in Stadien weiterhin strikt verboten!

In dem Gesetz werden bestimmte Bereiche als Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. Dort ist der Cannabis-Konsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet.

Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung.

Wir bitten um entsprechende Beachtung!

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