Am Freitagabend (25.04./19 Uhr) empfängt Viktoria Aschaffenburg den Tabellenführer aus Schweinfurt im Stadion am Schönbusch.
Für die Partie gelten folgende Orga-Hinweise:
Wir weisen unsere Zuschauer dringend darauf hin, ihre Karten möglichst über unseren Onlineshop (Link: https://onlineshop.sva01.de/shop) zu erwerben. Neben der Bezahlung via PayPal ist auch die Sofortüberweisung möglich.
An der Kasse 4 findet ab 17.45 Uhr nur der Tageskartenverkauf statt (beidseitig besetzt). Die Eingänge an den Kassen 1 und 10 sind als Einlass geöffnet, dort sind aber KEINE Tageskarten erhältlich.
Gästefans nutzen Kasse 7, die ebenfalls ab 17.45 Uhr geöffnet ist.
An diesem Spieltag gilt die "SVA-Supporter Ticket-Aktion": Jeder Besucher, der eine Stehplatzkarte erwirbt und ein blaues Fanutensil trägt oder bei sich hat, erhält das Ticket für 5 Euro (Erwachsene und ermäßigte Kategorie), Kinder zahlen 1 Euro. Die Aktion gilt ausschließlich nur an der Tageskasse und an diesem Spieltag.
Der Einlass erfolgt ab 18.00 Uhr an den geöffneten Kassen. Spielbeginn ist um 19 Uhr.
Der Fanshop des SVA ist in der Zeit von 18 Uhr bis 30 Minuten nach Spielende besetzt. Dort ist EC-Kartenzahlung als auch Barzahlung möglich.
Die Kioske sind geöffnet. Bitte beachten Sie die Tatsache, dass Kartenzahlung an den Kiosken nicht möglich ist. Der Hauptkiosk ist von 17 Uhr bis 22 Uhr mit Biergarten geöffnet. Der Kiosk im Stehplatzbereich kann bis 21 Uhr genutzt werden, der an Kasse 2 ebenfalls bis 21 Uhr. Die obligatorische SVA-Currywurst wird am Hauptkiosk angeboten.
Für unsere VIP-Gäste gilt ab dieser Saison folgender Hinweis: Zwei Stunden nach Abpfiff der Partie wird das VIP-Zelt im Stadion geschlossen!
Betreten des Innenraums: Das Übersteigen der Abtrennungen zum Spielfeld und das Öffnen von Fluchttoren ist zu jeder Zeit strengstens untersagt.
Personenkontrollen: Bitte bereiten Sie sich auf Personenkontrollen vor und bringen die notwendige Zeit und Geduld mit. Um die Wartezeiten zu verkürzen wird Stadionbesuchern ausdrücklich empfohlen, auf Taschen oder Rucksäcke zu verzichten.
Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und oder Pyrotechnik ist strengstens untersagt.
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft, das Privatpersonen erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Zudem ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften für Erwachsene gestattet. Dennoch bleibt Cannabis auf dem Fußballplatz weiterhin strikt verboten, wie es das Gesetz klar vorschreibt.
Durch das neue Gesetz werden bestimmte Bereiche darüber hinaus als Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist jeglicher Cannabiskonsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet, wie das Bundesgesundheitsministerium betont. Personen unter 18 Jahren sollen nicht mit dem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Kontakt kommen, weder direkt noch indirekt.
Das Gesetz verbietet beispielsweise den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet.
Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung.
Das Spiel wird pünktlich angepfiffen werden. Auf verspätete Zuschauer kann keine Rücksicht genommen werden.
Rettungswege: Die auf den Steh- und Sitztribünen eingezeichneten Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
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Stand: 21. April 2025 / Autorin und Redaktion: Melanie Grün-Schmidt
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