Viktoria News
OLG Nürnberg entscheidet – Spielergebnisse bleiben bestehen
15. Mai 2025

Nach langen Wochen der Ungewissheit um die Wertung der insgesamt vier Partien des TSV Schwaben Augsburg, die wegen eines Verstoßes gegen die U23-Regel in der gerichtlichen Bewertung waren, hat am Donnerstag (15.05.) das Schiedsgericht des 1. Zivilsenats des OLG Nürnberg eine Entscheidung getroffen und damit für Klarheit in der Regionalliga Bayern gesorgt.

Kurz vor dem 34. und letzten regulären Spieltag der Saison 24/25 entschied das Gericht, dass die sportlichen Ergebnisse der betroffenen Pflichtspiele weiterhin Bestand haben. Die Gründe hierfür sind in der Pressemitteilung unter Pressemitteilung Ständiges Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern - Bayerisches Staatsministerium der Justiz nachzulesen. Es bleibt bei der Geldstrafe für den Regionalligisten.

Das Urteil hat für die Weiß-Blauen folgende Auswirkungen:

Nach der Absetzung der Partie gegen Türkgücü München wegen der fehlenden Heimspielstätte der Heimmannschaft wird dieses Spiel voraussichtlich mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Viktoria gewertet. Der SVA schafft dann den direkten Klassenerhalt, wenn der FC Bayern München II beim TSV Schwaben Augsburg gewinnt oder der TSV Aubstadt gegen den FC Eintracht Bamberg nicht siegt.

Die Relegationstermine wurden indes nochmals verschoben. Statt am 20. und 23. Mai 2025 wird nun am 23. und 27. Mai gespielt. Außer, die Profis der SpVgg Greuther Fürth müssten in der Zweiten Bundesliga noch in die Abstiegsrelegation, dann würden die Relegationstermine in der Regionalliga Bayern sogar erst auf den 29. Mai. und den 01. Juni 2025 gelegt werden. Im Falle eines Abstiegs der Kleeblatt-Profis würde deren U23-Team als Absteiger gewertet, da zwischen zwei Mannschaften eines Vereins ab der Dritten Liga eine Spielklasse liegen muss. Auch in diesem Fall würde der SVA den direkten Klassenerhalt schaffen.

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