Viktoria News
Orga-Hinweise für das Heimspiel gegen den TSV Schwaben Augsburg
23. Februar 2026

Am Samstagnachmittag (28.02./ 14.00 Uhr) empfangen die Weiß-Blauen im ersten Heimspiel nach der Winterpause die Schwabenritter aus Augsburg.

Für die Partie gelten folgende Orga-Hinweise: 

Ticketing 

Wir weisen unsere Zuschauer dringend darauf hin, ihre Karten möglichst über unseren Onlineshop (Link: https://onlineshop.sva01.de/shop) zu erwerben. Neben der Bezahlung via PayPal ist auch die Sofortüberweisung möglich.  

 An der Kasse 4 findet ab 12.45 Uhr nur der Tageskartenverkauf statt (beidseitig besetzt). Die Eingänge an den Kassen 1 und 10 sind als Einlass geöffnet, dort sind aber KEINE Tageskarten erhältlich. 

Der stationäre Vorverkauf findet am Donnerstag, 26.02.2026, in der Zeit von 17 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des SVA (Kleine Schönbuschallee 92) statt.

Einlass 

Der Einlass erfolgt ab 13.00 Uhr an den geöffneten Kassen. Spielbeginn ist um 14 Uhr. 

Der Fanshop des SVA ist in der Zeit von 13 Uhr bis 30 Minuten nach Spielende geöffnet.

Parken

Wegen derzeit ausgeführter Bauarbeiten auf dem Parkplatz P1 vor dem Stadion steht ein großer Teil der Parkmöglichkeiten aktuell nicht zur Verfügung. Auch sind die Park-Bedingungen wegen der Bauarbeiten derzeit schlecht. Wir raten daher den Besuchern unserer Heimspiele, die mit dem PKW anreisen wollen oder müssen,  bis zur Beendigung der Baumaßnahmen auf die umliegenden Parklätze auszuweichen.

Catering 

Die Kioske sind geöffnet. Bitte beachten Sie die Tatsache, dass Kartenzahlung an den Kiosken nicht möglich ist. Bitte beachtet, dass seit Beginn der Saison 2025/26 mit einem Bon-System gearbeitet wird. Die Stände, in dem die Bons für Getränke und Essen VORAB geholt werden müssen, sind zum einen an Kasse 5 im Stehplatzbereich sowie zum anderen an Kasse 12 im Sitzplatzbereich zu finden. Die erworbenen Bons können dann an allen geöffneten Imbissen und Kiosken im Stadionbereich eingelöst werden. Neu ist ebenfalls ein zusätzlicher Verkaufsstand hinter der Haupttribüne sowie die Möglichkeit des Erwerbs von Becherträgern für jeweils sechs Getränke.

Bitte beachtet folgende Punkte:

  • An der Bon-Kasse bitte nur die Anzahl der Getränke und Würstchen nennen - nicht welche Getränke und Wurst. Welche Getränke und welche Wurst gewünscht ist, bitte erst an den Imbissen mitteilen.
  • Folgende Ausnahmen gibt es: Currywurst, Mineralwasser, Kaffee - dies bitte ausdrücklich so benennen.
  • Es sind Sechs Getränke im Träger zum vergünstigten Preis gewünscht? Dies dann bitte ausdrücklich dem Personal sagen: „Sechs Getränke im Träger“
  • Rechtzeitig zum Spiel kommen und sich mit Bons versorgen, auch für die Halbzeit.
  • Nicht verwendete Bons verlieren NICHT ihr Gültigkeit und können bei einem anderen Heimspiel eingesetzt werden.

Für unsere VIP-Gäste gilt:

Der Plan ist, dass die neue VIP-Lounge voll funktional am Spieltag zur Verfügung steht. Die Abnahme durch die Behörden ist im Laufe der Woche geplant. Etwaige Änderungen werden wir rechtzeitig vor dem Spieltag mitteilen. Die Einrichtung wird dann in den nächsten Wochen und Monaten noch weiterentwickelt.

Zwei Stunden nach Abpfiff der Partie wird die Lounge im Stadion geschlossen! 

Sicherheitshinweise 

Betreten des Innenraums: Das Übersteigen der Abtrennungen zum Spielfeld und das Öffnen von Fluchttoren ist zu jeder Zeit strengstens untersagt. 

Personenkontrollen: Bitte bereiten Sie sich auf Personenkontrollen vor und bringen die notwendige Zeit und Geduld mit. Um die Wartezeiten zu verkürzen wird Stadionbesuchern ausdrücklich empfohlen, auf Taschen oder Rucksäcke zu verzichten. 

Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und oder Pyrotechnik ist strengstens untersagt. 

Cannabis-Verbot: Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Dennoch bleibt Cannabis auf dem Fußballplatz weiterhin strikt verboten, wie es das Gesetz klar vorschreibt. In dem Gesetz werden Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist jeglicher Cannabiskonsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet.  

Das Gesetz verbietet beispielsweise den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet. 

Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung. 

Das Spiel wird pünktlich angepfiffen werden. Auf verspätete Zuschauer kann keine Rücksicht genommen werden. 

Rettungswege: Die auf den Steh- und Sitztribünen eingezeichneten Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten. 

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. 


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Stand: 23. Februar 2026 / Autorin und Redaktion: Melanie Grün-Schmidt  

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