Viktoria News
Orga-Hinweise für das Heimspiel gegen die SpVgg Ansbach 
14. Mai 2024

Am Samstagnachmittag (18.05./ 14.00 Uhr) empfängt Viktoria Aschaffenburg zum Saisonabschluss die Mannschaft der SpVgg Ansbach 

Für die Partie gelten folgende Orga-Hinweise: 

Ticketing 

Wir weisen unsere Zuschauer dringend darauf hin, ihre Karten möglichst über unseren Onlineshop (Link: https://onlineshop.sva01.de/shop) zu erwerben. Neben der Bezahlung via PayPal ist auch die Sofortüberweisung möglich.  

An der Kasse 4 findet ab 12.45 Uhr nur der Tageskartenverkauf statt (beidseitig besetzt). Die Eingänge an den Kassen 1, 6 und 10 sind als Einlass geöffnet, dort sind aber KEINE Tageskarten erhältlich. 

Der stationäre Vorverkauf für diese Begegnung findet am Donnerstag, den 16.05.2024, in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr in der Geschäftsstelle des SVA (Kleine Schönbuschallee 92) statt.  

Einlass 

Der Einlass erfolgt ab 12.45 Uhr an den geöffneten Kassen. Spielbeginn ist um 14 Uhr. 

Der Fanshop des SVA ist in der Zeit von 13 Uhr bis 30 Minuten nach Spielende besetzt. 

Catering 

Die Kioske sind geöffnet. Bitte beachten Sie die Tatsache, dass Kartenzahlung nicht möglich ist. 

Sicherheitshinweise 

Betreten des Innenraums: Das Übersteigen der Abtrennungen zum Spielfeld und das Öffnen von Fluchttoren ist zu jeder Zeit strengstens untersagt. 

Personenkontrollen: Bitte bereiten Sie sich auf Personenkontrollen vor und bringen die notwendige Zeit und Geduld mit. Um die Wartezeiten zu verkürzen wird Stadionbesuchern ausdrücklich empfohlen, auf Taschen oder Rucksäcke zu verzichten. 

Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und oder Pyrotechnik ist strengstens untersagt. 

Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft, das Privatpersonen erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Zudem ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften für Erwachsene gestattet. Dennoch bleibt Cannabis auf dem Fußballplatz weiterhin strikt verboten, wie es das Gesetz klar vorschreibt. 

Durch das neue Gesetz werden bestimmte Bereiche darüber hinaus als Cannabis-Verbotszonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist jeglicher Cannabiskonsum untersagt. Dies wird vor allem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründet, wie das Bundesgesundheitsministerium betont. Personen unter 18 Jahren sollen nicht mit dem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Kontakt kommen, weder direkt noch indirekt. 

Das Gesetz verbietet beispielsweise den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Daher ist der Konsum von Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten, einschließlich Fußballplätzen, gestattet. 

Das Bundesgesundheitsministerium definiert "Sichtweite" als einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der entsprechenden Einrichtung. 

Das Spiel wird pünktlich angepfiffen werden. Auf verspätete Zuschauer kann keine Rücksicht genommen werden. 

Rettungswege: Die auf den Steh- und Sitztribünen eingezeichneten Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten. 

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. 

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Stand: 14. Mai 2024 / Autorin und Redaktion: Melanie Grün-Schmidt  

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